gut aufgehoben sein.
kostenübernahme
Gesetzliche Krankenversicherungen
Behandlungskosten, die Ihnen durch Heilpraktiker für Psychotherapie entstehen, werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Unter Umständen besteht jedoch die Möglichkeit, Heilpraktiker-Kosten im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Informieren Sie sich bitte diesbezüglich bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder
Ihrem Steuerberater.
Es empfiehlt sich möglicherweise, für die Kostenübernahme der Behandlung eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abzuschließen. Achten Sie beim Abschluss darauf, welche Leistungen erstattet werden und ob die Leistungen sofort beglichen werden, oder es eine Wartezeit gibt, bis die Versicherung in Kraft tritt. Sie sollten auch überprüfen, ob die Kosten vollständig übernommen werden. Manchmal lohnt es sich, eine Selbstbeteiligung in Kauf zu nehmen.
Private Krankenversicherungen
Private Krankenkassen übernehmen unter Umständen die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, auch manche Ersatzkassen. Voraussetzung ist, dass der Patient in seinem Versicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie mitversichert hat.
Fragen Sie bitte bei ihrer Krankenkasse nach, ob sie die Kosten für Heilpraktiker für Psychotherapie übernimmt.
Informieren Sie sich so früh wie möglich bei Ihrer Kasse über eine Kostenübernahme.
Terminabsagen:
Um eine verlässliche Planung in meiner Praxis gewährleisten zu können, bitte ich Sie um frühzeitige Absage, falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können.